USA
In den USA wurde 1987 ein Kind von einer Leihmutter ausgetragen, die mit einem Ehepaar, das selber keine Kinder bekommen konnte, einen Leihmuttervertrag abgeschlossen hatte. Nach der Geburt des Kindes weigerte sich die Frau, das Kind an das Ehepaar abzugeben, mit dem sie den Leihmuttervertrag abgeschlossen hatte. Als der Fall vor Gericht kam, erklärten die Richter des Obersten Gerichtshofs des Staates New Jersey den Leihmuttervertrag für nichtig, sprachen aber dem Ehepaar das Sorgerecht für das Kind zu. Der Leihmutter wurde jedoch ein regelmäßiges Besuchsrecht erteilt, was gegen den ursprünglich vereinbarten Vertrag verstieß. Der Leihmutter, die mit dem Kind genetisch verwandt war, wurden somit weitgehende Rechte eingeräumt. Die Gegner der kommerziellen Leihmutterschaft hofften, dass die Nichtigkeitserklärung von Leihmutterverträgen auch in anderen Staaten der USA zum Tragen kommen würde.
In Kalifornien jedoch sind Leihmutterverträge legal. In dem Fall einer 29-jährigen musste ein Gericht zum ersten Mal über den Verbleib eines Kindes entscheiden, das von einer Frau ausgetragen wurde, die nicht die genetische Mutter ist, da ihr eine befruchtete Eizelle des zukünftigen Ehepaars eingepflanzt wurde. Das kalifornische Gericht schloss sich in seinem Urteil nicht dem Obersten Gerichtshofs des Staates New Jersey an. Es erklärte den Leihmuttervertrag für legal und sprach der Leihmutter weder das Sorgerecht noch irgendein Besuchsrecht zu. Der Richter lehnte jegliche Teilung des Kindes zwischen den zwei Müttern ab. Er argumentierte, die Leihmutter habe keine andere Funktion als die einer Pflegemutter übernommen, die das Kind vorübergehend ernährt, schützt und hegt. Elternrechte entstünden nicht aus der Austragung eines Kindes.
In den USA wird die Leihmutterschaft von den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt. Eine allgemeine Regelung liegt nicht vor.
